20.09.24 Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig hat uns freundlicherweise eine LISTE mit allen bisher ausgestatteten Gebäuden zur Verfügung gestellt, die wir euch hiermit teilen dürfen. Solltet ihr weitere Vorschläge für öffentliche Einrichtungen haben, dann schreibt uns und wir leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Laut der SB Gebäudedienstleistungen müsste es sich lediglich um ein städtisches Objekt mit Publikums-/Bürgerverkehr handeln – Eigenbetriebe wie z. B. Stadtreinigung, Schwimmbäder, Oper/Gewandhaus oder die Universität sind davon ausgeschlossen.
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